Controlling und automatisierte Datenverarbeitung e-bog
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1.1.1. Zum Begriff "Controlling" und "Controller" Die aus den USA übernommenen Begriffe "Controlling" als eine Aufgabe und Aktivität und "Controller" als Träger dieser Aufgabe und Aktivitäten erlauben nicht ohne weiteres richtige Schlüsse auf den Inhalt dieser Aufgabe und auf ihren Träger. Da die Schreibweise und der Wortklang von Controlling und Controller weitgehend mit dem deutschen Wort "Ko...
E-bog
343,95 DKK
Forlag
Gabler Verlag
Udgivet
8 marts 2013
Genrer
Business and Management
Sprog
German
Format
pdf
Beskyttelse
LCP
ISBN
9783322840400
1.1.1. Zum Begriff "Controlling" und "Controller" Die aus den USA übernommenen Begriffe "Controlling" als eine Aufgabe und Aktivität und "Controller" als Träger dieser Aufgabe und Aktivitäten erlauben nicht ohne weiteres richtige Schlüsse auf den Inhalt dieser Aufgabe und auf ihren Träger. Da die Schreibweise und der Wortklang von Controlling und Controller weitgehend mit dem deutschen Wort "Kontrolle" übereinstimmen, besteht häufig immer noch die Vorstellung, es handle sich hier um die Aufgabe und Tätigkeit reinen Kontrollierens bzw. um einen reinen Kontrolleur oder Revisor. Der Begriff "Controlling" bzw. "Controller" wird auf das französische Wort 1 contreröle = Gegenrolle zurückgeführt (Vörös, 1960; Hoffmann, 1968); zum Teil wird er auch mit dem französischen compter = zählen in Verbindung ge bracht oder von dem englischen bzw. amerikanischen Wort to control = beherr schen, lenken, steuern abgeleitet (Agthe, 1969). Keine der Übersetzungen dieser Wortursprünge kennzeichnet die Aufgabe oder Person wirklich treffend. Unseren Ausführungen wollen wir deshalb als "freie übersetzung" eine Charakterisierung der Controlling-Funktion von Hoffmann (1970, S. 85) voran stellen: "Man kann das Controlling als die Unterstützung der Steuerung der Unter nehmung durch Informationen bezeichnen ... " 1.1.2. Die Entstehung von Controlling-Instanzen In den USA wurde auf Wunsch der Steuerzahler 1778 vom amerikanischen Kon greß eine Controlling-Instanz geschaffen, die das Gleichgewicht zwischen dem Budget und der Verwendung der Staatseinnahmen kontrollieren sollte (Kröckel, 1965; Hoffmann, 1968).