VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen. Gesamtkommentar e-bog
322,59 DKK
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Der VOB Gesamtkommentar enthält die Texte zu den Teilen A und B sowie Kommentierungen und Erläuterungen zu den Teilen A, B und C der VOB.Die VOB - Verdingungsordnung für Bauleistungen - ist seit mehr als 70 Jahren unverzichtbares Hilfsmittel für die Gestaltung und Abwicklung von Bauleistungsverträgen. Sie wurde geschaffen, um die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Verwaltung zu...
E-bog
322,59 DKK
Forlag
Vieweg+Teubner Verlag
Udgivet
2 juli 2013
Genrer
Systems of law: civil codes / civil law
Sprog
German
Format
pdf
Beskyttelse
LCP
ISBN
9783322998521
Der VOB Gesamtkommentar enthält die Texte zu den Teilen A und B sowie Kommentierungen und Erläuterungen zu den Teilen A, B und C der VOB.
Die VOB - Verdingungsordnung für Bauleistungen - ist seit mehr als 70 Jahren unverzichtbares Hilfsmittel für die Gestaltung und Abwicklung von Bauleistungsverträgen. Sie wurde geschaffen, um die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Verwaltung zu regeln und die Bedingungen festzulegen, mit denen die Pflichten aus dem Vertrag in angemessener Weise auf die öffentliche Hand als Auftraggeber und die Bauwirtschaft als Auftragnehmer verteilt werden.
Nachdem sich die VOB durch die verordnete Anwendung bei öffentlichen Baumaßnahmen seit 1927 zur Zufriedenheit aller Beteiligten bewährt hatte, wurde sie auch in zunehmendem Maße auf freiwilliger Basis als Bestandteil der Bauleistungsverträge privater Bauherren eingesetzt, so daß sie heute die vertragliche Grundlage praktisch aller wirtschaftlich relevanter Baumaßnahmen bildet.
Die VOB - Verdingungsordnung für Bauleistungen - ist seit mehr als 70 Jahren unverzichtbares Hilfsmittel für die Gestaltung und Abwicklung von Bauleistungsverträgen. Sie wurde geschaffen, um die Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Verwaltung zu regeln und die Bedingungen festzulegen, mit denen die Pflichten aus dem Vertrag in angemessener Weise auf die öffentliche Hand als Auftraggeber und die Bauwirtschaft als Auftragnehmer verteilt werden.
Nachdem sich die VOB durch die verordnete Anwendung bei öffentlichen Baumaßnahmen seit 1927 zur Zufriedenheit aller Beteiligten bewährt hatte, wurde sie auch in zunehmendem Maße auf freiwilliger Basis als Bestandteil der Bauleistungsverträge privater Bauherren eingesetzt, so daß sie heute die vertragliche Grundlage praktisch aller wirtschaftlich relevanter Baumaßnahmen bildet.