Der Arzt im Wirtschaftsstrafrecht (e-bog) af -
Kramer, Hans-Jurgen (redaktør)

Der Arzt im Wirtschaftsstrafrecht e-bog

265,81 DKK (inkl. moms 332,26 DKK)
Vertragsärzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhängigkeit und Grundgesetz.Damit könnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen ...
E-bog 265,81 DKK
Forfattere Kramer, Hans-Jurgen (redaktør)
Forlag Springer
Udgivet 12 august 2011
Genrer Medical and healthcare law
Sprog German
Format pdf
Beskyttelse LCP
ISBN 9783642191206

Vertragsärzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhängigkeit und Grundgesetz.

Damit könnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen dürften für viele Vertragsärzte überraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsärztlichen Tätigkeit in der Zukunft neu beleben. Als „Beauftragte“ oder „Angestellte“ der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte zukünftig in einem völlig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen.

Die Debatte um unerwartete und unerwünschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung hat die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsärzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich für sie als „unerwartet“ darstellen. Im Übrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, „unerwünschte“ Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschließen.