UV-GOÄ 2020 Kommentar e-bog
Gute Leistung muss gut bezahlt werden
Alle relevanten Informationen für die erfolgreiche Abrechnung im Praxisalltag zu UV-GOÄ, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: korrekt, verlässlich, vollständig. Mit Aktualisierungsservice: Aktuelle Änderungen und Ergänzungen als pdf auf www.springermedizin.de/HermannsUV-GOÄ.
Aus dem Inhalt
- Zuständigkeit auf einen Blick: Tabellen/Adressen der UV-Träger, BGs - nach Branchen geordnet.
- Mit allen praxisrelevanten Kommentierungen, inklusive ausgewählten Arbeitshinweisen der UV-Träger, Beschlüssen der ständigen Gebührenkommission, aktuelle Gerichtsurteile.
- Abrechnung mit den Honorarerhöhungen ab 1.10.2019; kommentierte Gebührenpositionen mit den aktuellen Honoraren der allgemeinen und besonderen Heilbehandlung; Angabe der Ausschlüsse. Übersichtstabellen erleichtern bei schwierigen Abrechnungsfällen die korrekte Zuordnung zu entsprechenden Gebührenordnungspositionen.
- Inklusive Verletzungsartenverzeichnis; „Berufskrankheiten“: Definition, Was ist zu tun? Erläuterungen zur ärztlichen Anzeige bei begründetem Verdacht einer Berufskrankheit, Liste der anerkannten Berufskrankheiten, die von den UV-Trägern vorgeschriebene Diagnostik, Checkliste zur Meldung einer Berufskrankheit, Begutachtungsempfehlungen. Gebührenverzeichnis „Einbindung von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten in das Heilverfahren der UV-Träger“; Gebührenverzeichnis niedergelassener Physio- und Ergotherapeuten; Änderungen der ständigen Gebührenkommission zur Höhe der Vergütung und der Leistungsbeschreibung verschiedener Gebührenpositionen.
Die Herausgeber
Dr. med. Peter M. Hermanns: Allgemeinmediziner; seit 1985 Geschäftsführer der Agentur medical text Dr. Hermanns in München und der medizinischen Online-Dienste http://www.medical-text.de und www.drg-line.de.
Enrico Schwartz: Dipl.-Verwaltungswirt (FH); seit 1994 bei Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigt.
Unter Mitarbeit von: Prof. Dr. med. Thomas Tiling, Dr. med. Alexander Eisenkolb, Karl-Heinz Hoffmann, Dr. jur. Jörg Heberer